Vorsorge


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Vorsorge
Die Vorsorgeplanung ist ein wichtiger Bestandteil der rechtlichen und finanziellen Absicherung im Falle von Krankheit, Alter oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen. Der Notar spielt eine zentrale Rolle in der Gestaltung von Vorsorgeregelungen, wie etwa General- und Vorsorgevollmachten.
Die Vorsorgevollmacht ist ein zentrales Instrument in der Vorsorgeplanung. Sie regelt, wer im Falle einer Geschäftsunfähigkeit oder im Krankheitsfall die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten einer Person übernimmt. Der Notar berät die Person, die eine Vollmacht erteilen möchte und stellt sicher, dass die Vollmacht den rechtlichen Anforderungen entspricht. An dieser Stelle wird die Redewendung „Vorsorge ist besser als Nachsorge“ besonders spürbar, da eine beim Fehlen einer Vorsorgevollmacht erforderliche gesetzliche Betreuung erheblichen Zeit- und Kostenaufwand nach sich ziehen kann.
Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder im Sterbeprozess getroffen werden sollen, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, dies selbst zu entscheiden. Auch hier ist die Hinzuziehung eines Notars von Vorteil, damit keine Zweifel über die Urheberschaft der Erklärung bestehen.
Eine Betreuungsverfügung gibt (meist hilfsweise) an, wer, falls doch eine gerichtliche Betreuungsperson eingesetzt werden soll, zu dieser bestimmt werden soll.
Durch seine Expertise sorgt der Notar dafür, dass die Wünsche des Einzelnen umgesetzt werden können und dass sowohl persönliche als auch finanzielle Interessen bestmöglich gewahrt bleiben.
Anlässlich der Vorsorgeplanung kann es ratsam sein, sich auch zur Nachlassplanung im Erbfall notariell beraten zu lassen.
Für Unternehmer ist die Vorsorgeplanung auch eine Frage der Unternehmensnachfolge.
Weiterführende Hinweise:

Wir unterstützen Sie insbesondere bei…
- General- und Vorsorgevollmachten
- Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügungen
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