Schenkung Notar Zülpich


Leistungen
Schenkungen
Im Falle von Schenkungen spielt der Notar eine zentrale Rolle, vor allem, wenn es um größere Vermögenswerte oder Immobilien geht.
Der Notar erstellt den Schenkungsvertrag und sorgt dafür, dass dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dabei wird u. a. festgelegt, welche Vermögenswerte übertragen werden, ob es sich um eine Schenkung unter Auflagen handelt und ob etwaige Gegenleistungen erwartet werden bzw. ob der Schenkende sich etwaige Rechte (Nießbrauch, Wohnungsrecht, Rückübertragungsrechte) vorbehält. Der Notar stellt sicher, dass die individuellen Interessen der Beteiligten im Vertrag rechtlich verbindlich umgesetzt werden. Bei der Beurkundung belehrt der Notar den Schenkenden und den Beschenkten über die rechtlichen Folgen der Schenkung. Hierdurch gewährleistet der Notar, dass die Parteien die rechtliche Tragweite ihrer Entscheidungen verstehen.
Bei der Schenkung von Immobilien oder Grundstücken sorgt der Notar zudem dafür, dass der Eigentumsübergang sowie etwaig vorbehaltene Rechte (bspw. Nießbrauch oder Wohnungsrecht) im Grundbuch eingetragen werden.
Der Notar ist bei Schenkungen also vor allem dafür zuständig, die Schenkung rechtlich abzusichern, die Parteien zu beraten und dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Weiterführende Hinweise:

Wir unterstützen Sie insbesondere bei...
- Schenkung/Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten
- Vorbehalten unterschiedlicher Rechte wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht
- sonstigen Vermögensübertragungen/Schenkungsverträgen
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