Immobilien


Leistungen
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Der Notar spielt bei Immobiliengeschäften eine entscheidende Rolle, da er die rechtliche Sicherheit und die ordnungsgemäße Abwicklung des Vorgangs gewährleistet und so die rechtlichen Rahmenbedingungen beispielsweise bei dem Kauf, dem Verkauf oder der Belastung von Immobilien schafft.
Bei dem Verkauf einer Immobilie stellt der Notar sicher, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle relevanten rechtlichen Informationen wie der Kaufpreis, die genaue Beschreibung der Immobilie und die Zahlungsmodalitäten korrekt aufgenommen werden. Bei der Beurkundung des Kaufvertrages informiert der Notar den Verkäufer und den Käufer unparteiisch und neutral umfassend über die rechtlichen Folgen des Vertrages.
Der Notar prüft bereits im Vorfeld, ob alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehört unter anderem die Überprüfung des Grundbuchs, um sicherzustellen, dass die Immobilie frei von Belastungen oder sonstigen Rechten Dritter ist. Sollte eine Finanzierung durch eine Bank erforderlich sein, sorgt der Notar dafür, dass die entsprechenden Grundpfandrechte (Hypotheken oder Grundschulden) ordnungsgemäß eingetragen werden. Im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages stellt der Notar u. a. sicher, dass der Kaufpreis erst dann an den Verkäufer ausgezahlt wird, wenn alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind. Ebenso veranlasst der Notar die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch.
Durch diese und weitere Maßnahmen sorgt der Notar für die rechtliche Absicherung, die korrekte Abwicklung und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften bei Immobilientransaktionen, was seine Rolle als vertrauenswürdigen und neutralen Vermittler hierbei unerlässlich macht.
Weiterführende Hinweise:

Wir unterstützen Sie insbesondere bei...
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Begründung und Verkauf von Erbbaurechten
- Bauträgerverträgen
- Bestellung und Löschung von Hypotheken und Grundschulden
- Begründung und Löschung von Grunddienstbarkeiten (z.B. Wegerechte, Leitungsrechte, Überbaurechte)
- Bestellung und Löschung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten
- Grundbuchberichtigungen
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